Digitale Hinterlassenschaften – Wie muss ich meine Erben auf den Vermögenszugriff und die Verwaltung von persönlichen Accounts vorbereiten?
OWNLY
12. April 2018
Dass sich niemand gerne mit der Thematik des eigenen Ablebens befasst, ist nachvollziehbar. Ebenfalls, dass vorbereitende Maßnahmen mit Blick auf die Erbschaft alles andere als leicht fallen. Doch jeder von uns kommt eines Tages an den Punkt, an dem bestimmte Regelungen getroffen sein sollten. Dies ist insbesondere in vermögenden Familien von großer Bedeutung. Bezüglich des Sujets der digitalen Hinterlassenschaften stehen verschiedene Fragen im Raum: Wie wird mit Konten und Depots umgegangen? Was geschieht mit den Vermögenswerten außerhalb dieser? Und da sich heutzutage ein Großteil unseres Lebens in der virtuellen Welt abspielt, ist zudem fraglich, wie mit Accounts bei E-Mail-Dienstleistern und sozialen Netzwerken umgegangen wird. Die Erben sollten auf den Vermögenszugriff und die Verwaltung von persönlichen Accounts vorbereitet sein, um im Falle des Ablebens entsprechende Schritte einleiten zu können.
Welche Assets vererbe ich eines Tages?
Der Begriff der digitalen Hinterlassenschaften umfasst neben Vermögenswerten auch Nutzerkonten in sozialen Netzwerken, bei E-Mail-Providern und sonstigen digitalen Services. Eine zentrale Zusammenführung ebendieser – idealerweise durch entsprechende Anmeldedaten – erleichtert Erben den Umgang mit denselbigen. Andernfalls ist das Herauszufinden, welche aktiven Nutzerkonten ein Verstorbener hinterlassen hat, äußerst zeitaufwendig und kaum vollständig umzusetzen.
Wer kann später auf den Nachlass zugreifen?
Zugriff auf den Nachlass und die dazugehörigen Informationsrechte haben grundsätzlich die Erben. Der Rechtsgrund ist dabei variabel: gesetzliche Erbfolge, Testament oder Ehevertrag. Typischerweise ist zum Nachweis der Erbschein notwendig, dessen Ausstellung jedoch oftmals einen gewissen Zeitaufwand mit sich bringt. Das Recht auf Information ist allerdings durch die Informationsmöglichkeiten des Erblassers beschränkt, was bedeutet, dass für den Erblasser nicht einsehbahre Informationen auch dem Erbe nicht zur Verfügung stehen.
Wie funktioniert der Zugriff auf Vermögenskonten?
Während Erben auf Grundlage der hinterlegten Nutzerdaten für soziale Netzwerke und digitale Dienste recht schnell eine Kündigung anstoßen können, verhält es sich bei der Auflösung von Konten und Depots gegenteilig. Zum einen besteht die Möglichkeit, einem Angehörigen eine „Vollmacht über den Tod hinaus“ auszustellen, wodurch diese Person in jedem Fall Zugriff auf die Konten und Depots erhält. Rechtmäßig oder laut Testament muss sie hierfür nicht erbberechtigt sein. Abseits von dieser Vollmacht greift die Regelung, dass die Bank einen Erbschein benötigt (gesetzliche Erbfolge) oder, falls vorhanden, einen Nachweis zur Testament-Eröffnung. Sind mehrere Erben zugriffsberechtigt, kann die Kontoverwaltung ausschließlich auf gleichstimmiger Basis durchgeführt werden.
Wie funktioniert die Kündigung von Diensten und Nutzerkonten?
Hinsichtlich der Vermögenskonten funktioniert die Verwaltung und Verteilung nach dem Tode weiterhin auf Grundlage der gesetzlichen Erbfolge. Für sonstige digitale Hinterlassenschaften gelten allerdings andere Regelungen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, ein Testament zu verfassen und somit Regelungen bezüglich des Umgangs mit Konten bei sozialen Netzwerken festzuschreiben. Bei Facebook lassen sich Profile nach dem Tod des Nutzers beispielsweise in einen Gedenkzustand umschalten, sodass sie bestehen und einsehbar bleiben, die Interaktivität jedoch eingeschränkt ist. Ein konkreter Gedenkzustand ähnlich desjenigen bei Facebook existiert bei anderen Netzwerken zwar nicht, allerdings können Profile dort ebenfalls erhalten bleiben. Gelöscht werden können die Nutzerkonten entweder eigenmächtig via Anmeldung oder über den üblichen Löschungsprozess im Todesfall. Hierfür wenden sich die Erben mit dem Erbschein an die Betreiber der Netzwerke und fordern die Entfernung des Nutzeraccounts.
Wie können Sie die Passwörter sicher speichern, sodass Ihre Erben diese später erhalten?
Der Löschungsprozess vereinfacht sich für Ihre Erben erheblich, wenn diese sich selbstständig einloggen und das Profil löschen können. Hierzu ist es notwendig, den Erben die wichtigen Nutzerkonten sowie die entsprechenden Anmeldedaten zur Verfügung zu stellen. Um diese bis zum benötigten Zeitpunkt sicher aufzubewahren, existieren verschiedene Möglichkeiten. Zum Einen können diese handschriftlich notiert und anschließend an einem Ort verwahrt werden, der einer Vertrauensperson bekannt ist.
Alternativ kann von verschiedene Tools oder Online-Services Gebrauch gemacht werden, welche die Anmeldedaten digital speichern. Zu Nennen ist hierbei der Dienst Legacy Locker von PasswordBox. Hier können für jährlich 30 Dollar oder eine einmalige Zahlung in Höhe von 300 Dollar alle wichtigen Anmeldedaten digital und sicher hinterlegt werden. Die Erben können sich mit dem Erbschein oder einem sonstigen Beleg an den Dienst wenden und erhalten Zugriff auf die gespeicherten Daten. Um sicherzustellen, dass die Aktualität der Anmeldedaten gewährleistet ist, führt der Anbieter regelmäßig Logins auf Grundlage der angegebenen Daten durch, um deren Funktion zu prüfen. Datenschutztechnisch ist dieser Prozess unbedenklich.
Der Nutzer kann auch von Programmen Gebrauch machen, welche auf lokalen Rechnern intalliert werden, über eine hohe Benutzerfreundlichkeit verfügen und oftmals kostenfrei sind. Einem Test von Chip Online zufolge, ist das Programm KeePass 2 das beste kostenlose Passwort-Programm.
Was passiert im Fall unbekannter Passwörter?
Die Löschung der sozialen Netzwerke gestaltet sich im Normalfall nicht allzu kompliziert. Komplexer wird die Thematik hinsichtlich digitaler und passwortgeschützter Bankkonten und Depots. Da die Zugangsdaten einen vertraulichen Datensatz bilden, können bei Nichthinterlassen von Zugangsdaten keine Log-Ins vorgenommen werden. In der Vergangenheit wurden Erben immer wieder mit dieser Problematik konfrontiert: eine junge Frau wandte sich nach dem Tod ihres Vaters mit ihrem Erbschein an Apple, da ihr das Passwort seiner Apple-ID nicht bekannt war. Doch Apple verwies auf die Vetraulichkeit dieser Information und gab diese nicht preis. Ähnlich verhielt es sich bei einem die Multibanking-App Outbank Outbank involvierenden Fall: Angehörige forderten die Bekanntgabe des Masterpassworts ihres verstorbenen Onkels, doch der Support konnte das Passwort weder bekanntgeben noch zurücksetzen. Ursache hierfür war die Verschlüsselung dieses Datensatzes, der auf seiner hohen Sensitivität basiert. Eine Entschlüsselung sowie das Zurücksetzen des Passworts sind meist nicht möglich. Aus diesem Grund ist die Weitergabe wichtiger Daten an die Erben von großer Relevanz.
Die wichtigsten Schritte zur Vorbereitung zusammengefasst:
Sandra Duttke, Direktorin, Regionalleiterin Private Banking Nord, Warburg Bank, Hamburg
Eike Kewitz, Freier Mitarbeiter W&Z FinTech GmbH
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